Bahnsinniges > Dienstvorschriften

Fotografiererlaubnis

Es gibt sie immer wieder: eifrige Offizielle der DB, die einem das Fotografieren verbieten wollen.
Ist ein solches Verbot rechtens?
Die DB hat hierzu eine offizielle Mitteilung verfasst, den Wortlaut findet man Gehe zur Fotografiererlaubnishier.
Es soll helfen, wenn man dieses Dokument bei sich hat...

Gesetze zum Eisenbahnwesen

Gesetz
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Eisenbahn-Verkehrsordnung

Dienstvorschriften der Logo der DB

Die Dienstvorschriften werden von der Deutschen Bahn AG im Internet zur Verfügung gestellt - man muß nur wissen wo.
Diese Seite stellt Verweise zu interessanten Dienstvorschriften direkt her, anstelle von Dienstvorschrift heißt es jetzt Regelwerk...
Regelwerk Beschreibung / Link
  Einstiegsseite (Schienennetz-Benutzungsbedingungen SNB)
  Einstiegsseite (Regelwerke)
  Betrieblich-technische Regelwerke (Übersicht)
In dieser Übersicht gibt es Links zu weiteren relevanten Regelwerken.
301 Signalbuch
408 Fahrdienstvorschrift
420.02 Betriebszentralen DB Netz AG
423 Notfallmanagement, Brandschutz
436 Zug- und Rangierfahrten im Zugleitbetrieb durchführen (ZLB)
437.0003 Zug- und Rangierfahrten im Signalisierten Zugleitbetrieb durchführen (SZB)
465.0001 Betrieb auf Steilstrecken; Besondere Vorschriften über das Bremsen
482.8004 Signalanlagen bedienen
483.0101 Zugbeeinflussungsanlagen bedienen
492.0753 Triebfahrzeuge führen

Von Zeit zu Zeit ändert die DB gerne ihre Serverstrukturen, die Dateien sind dann zwar noch vorhanden, jedoch über andere Links zu erreichen.
Ich versuche, die Seite stets aktuell zu halten. Sollten ein oder mehrere Links nicht funktionieren, so bitte ich um Nachricht, damit ich die Links aktualisieren kann.